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BGH, 22.12.1954 - VI ZR 231/53 |
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 22.12.1954 - VI ZR 231/53
Das Berufungsgericht war nicht genötigt, sich mit ihnen im einzelnen auseinanderzusetzen, wenn sich nur ergibt, dass überhaupt eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]). - BGH, 18.02.1954 - IV ZR 145/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1954 - VI ZR 231/53
Die Würdigung des Berufungsgerichts beruht indessen auf einer Auslegung des zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrages, die, da der Vertrag individuellen, atypischen Inhalts ist, grundsätzlich Sache des Tatrichters ist und im Revisionsverfahren nur darauf nachgeprüft werden kann, ob gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind (BGH IV ZR 145/53 vom 18. Februar 1954 MDR 1954 S.B. 35; OHG NJW 1949, 943 [OGH Köln 19.09.1949 - IIb ZS 55/49] mit weiteren nachweisen).